Die Grundsteuerreform zwingt Grundstückseigentümer zum Handeln

Als Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen / land- oder forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Die Feststellungserklärung muss vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 für jedes Grundstück über das ELSTER-Portal erstellt und dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Der Datenumfang, welcher für das Bewertungsverfahren als Basis verwendet wird, unterscheidet sich nach Grundstücksart und deren Verwendung.

Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie bis Ende des Monats Mai die entsprechende Post vom Finanzamt mit umfangreichen Erläuterungen.

Wenn Sie es wünschen unterstützen wir Sie bei der Abgabe Ihrer Grundsteuerwerterklärung.

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und übernehmen den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie.

Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zusammenstellen der benötigten Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden. Hierzu haben wir für Sie eine Checkliste des Finanzministeriums MV vorbereitet, die in eine grobe Orientierung darstellt und im Einzelfall während unserer Bearbeitung entsprechender Ergänzung bedarf-

Wir bitten Sie, diese auszufüllen und an und zurücksenden. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung, um alle weiteren relevanten Daten zu erheben. Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie die Feststellungserklärung selbst erstellen.

Bitte bedenken Sie das uns derzeit viele Anfragen zu diesem Thema erreichen. Wir haben aber zusammen noch Zeit und werden nach und nach alle Sachverhalte abarbeiten. Bitte sehen Sie von Anfragen zu diesem Thema ab.

Für dringende Rückfragen sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grü.en

Das Team der Gaede & Lehmann (EGL)

Steuerberaterpartnerschaftsgesellschaft mbB