Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Blogbeitrag möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2022/2023 informieren und Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass das Jahressteuergesetz bereits im Oktober beraten wurde, jedoch erst am 16. Dezember 2022 verabschiedet wird. Entsprechende Änderungen sind vorbehalten und werden bei Bedarf in diesem Beitrag aktualisiert.
Sie haben noch Fragen oder etwas ist für Sie unklar? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der EGL Steuerberatung
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