Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hoffen, dass Sie einen erfolgreichen Start in das Jahr 2024 hatten. 

Wie im Dezember bereits angekündigt, möchten wir Sie über einige entscheidende Änderungen und Aspekte informieren, die Sie und Ihr Unternehmen im Jahr 2024 möglicherweise betreffen.

Hinweis zum Wachstumschancengesetz, welches vom Deutschen Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz sind Maßnahmen enthalten, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, wie zum Beispiel Transformationsprämien und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Mietwohnungsbau. Es fand Unterstützung von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, während die Oppositionsfraktionen dagegen stimmten.

Allerdings gab es Verzögerungen und Diskussionen bezüglich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat. Aufgrund unklarer Haushaltslage und weiterer Unstimmigkeiten wurde die Verabschiedung ins Jahr 2024 verschoben. 

Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf der Regierung führten dazu, dass noch keine Basis für die Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz bestand.

Wir haben lange gewartet. Leider ist dieses bis jetzt nicht im vollen Umfang verkündet worden. Es bleibt abzuwarten, was nach dem 21.02.2024 passiert.

Einige Bestimmungen des Gesetzes treten jedoch ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Diese Bestimmungen sind für die entsprechenden Wirtschaftsjahre relevant, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Eine umfangreiche Darstellung schon seit 2023 wirksamer und für 2024 geplanten Änderungen finden Sie im Anhang als Nr. 2 und 3 beigefügt.

Die Übersicht über relevante steuerliche Änderungen, die im Jahr 2024 in Kraft treten, soll Ihnen in dieser Zusammenfassung einen klaren Einblick verschaffen und sicherstellen, dass Sie optimal vorbereitet sind, um steuerliche Chancen zu nutzen und potenzielle Risiken zu minimieren. Wir, Ihre Steuerberater, helfen Ihnen gern. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Zweifels- oder Auslegungsfragen haben. 

Des Weiteren möchten wir Sie über den aktuellen Stand der „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) des Bundesministeriums für Finanzen informieren. Hierfür haben wir Ihnen das Dokument „GoBD – Ein Praxisleitfaden für Unternehmen Version 2.2 (Stand Dezember 2023) im Anhang beigefügt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Unternehmer für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen verantwortlich sind. Wir können Sie nur dabei unterstützen. Falls Sie Ihre Buchführung selbst im Unternehmen erstellen, sollten Sie unbedingt die Mitarbeiter der Buchhaltung darüber informieren und zur Einhaltung der Vorschriften anweisen.

Weiterhin verweisen wir auf unsere aktualisierte Preisliste für das Jahr 2024. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die neuen Preise zu überprüfen. 

Auf Grund gestiegener Personalkosten haben sich vorrangig unsere Stundensätze der Kanzlei erhöht. Viele Preise sind gleich geblieben.

Die Kommunikation über unsere virtuelle Sekretärin „milia“ läuft an. Bitte beachten Sie das Anfragen und Aufgaben, die Sie unserer Kanzlei über milia stellen vorrangig bearbeitet und beantwortet werden. 

Auch vor Anfragen die per Mail bei uns eingehen! Wenn Sie noch keine Einladung zu milia haben, kommen Sie gerne auf uns zu, sodass auch Sie von den Vorteilen der Kommunikation mit uns per App profitieren können.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

das Team der Gaede & Lehmann (EGL)
Steuerberater PartG mbB