Die Kassenmeldepflicht ist in aller Munde. Mit Einführung der neuen Kassenvorgaben war unter anderem vorgesehen, diese elektronischen Aufzeichnungsgeräte (eAG) der Finanzbehörde ab dem 01.Januar 2020 vorhandene Geräte bis zum 31.Januar 2020 an die Finanzbehörden auf elektronischem Weg zu melden.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Hinweis siehe am Ende dieses Schreibens.
Elektronische Aufzeichnungsgeräte, die vor dem 01. Juli 2025 angeschafft wurden und die am 30. Juni 2025 noch vorhanden sind, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 an das Finanzamt gemeldet sein.
Elektronische Aufzeichnungsgeräte, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Anschaffung an das Finanzamt gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese digitale Meldung sehr umfangreich ist und folgende Angaben enthält:
1. Name des Steuerpflichtigen
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen
3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
Nicht angeschaffte (z. B. gemietete oder geleaste) elektronische Aufzeichnungssysteme stehen angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen gleich (Nr. 1.16.2.6 des AEAO zu § 146a).
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im BMF-Schreiben vom 28.Juni 2024 zu Beginn der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs 4 AO.
Leider können wir auf Grund der umfangreichen Angaben diese Meldung für Sie nicht übernehmen und bitten diesbezüglich für Ihr Verständnis.
Hinweis: Falls Sie beabsichtigen das Elsterportal der Finanzverwaltung zu nutzen:
Nach der Registrierung erhalten Sie im Portal die notwendige Hilfe und eine Ausfüllanleitung. Die in der Ausfüllanleitung angesprochenen Datenfelder entsprechen den Ansichten im Portal: „Mein ELSTER“ (www.elster.de).
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